Michaela Schaffrath gegen Gimahhot
852 Tage her
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Heute war der Termin der Gerichtsverhandlung in Sachen Aprilscherz: Michaela Schaffrath gegen Gimahhot. Nun möchten wir Sie über den Ausgang informieren.Die Verhandlung hat leider noch nicht zu einem Ergebnis geführt. Das Gericht ist sich zwar einig, dass es sich um eine Markenverletzung handelt, konnte aber die Höhe des Schadensersatzwertes aufgrund mangelnder Vergleichswerte nicht festlegen.
Die Forderung von Frau Michaela Schaffraths Anwälten in Höhe von 40.000 Euro wurde jedoch als deutlich zu hoch angesehen. Das Gericht wies darauf hin, dass sich beide Parteien auf einen Vergleich einigen sollten. Das haben wir allerdings schon mehrfach erfolglos versucht.
Die Gegenseite ist bisher nicht auf unser deutlich 4-stelliges Angebot eingegangen.
Die Forderung von Frau Michaela Schaffraths Anwälten in Höhe von 40.000 Euro wurde jedoch als deutlich zu hoch angesehen. Das Gericht wies darauf hin, dass sich beide Parteien auf einen Vergleich einigen sollten. Das haben wir allerdings schon mehrfach erfolglos versucht.
Die Gegenseite ist bisher nicht auf unser deutlich 4-stelliges Angebot eingegangen.
